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   BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 156/95 (B)   

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https://dejure.org/1997,2563
BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 156/95 (B) (https://dejure.org/1997,2563)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 8 AZR 156/95 (B) (https://dejure.org/1997,2563)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 156/95 (B) (https://dejure.org/1997,2563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14.2.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unterneh... men, Betrieben oder Betriebsteilen Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; BGB § 613a
    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags: Rücknahme der Vorlage des BAG zum Europäischen Gerichtshof nach Anfrage des EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufrechterhaltung von Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - Auslegung bestimmter Richtlinien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1554
  • EuZW 1997, 638
  • NZA 1997, 1050
  • BB 1997, 1848
  • DB 1997, 1875
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 156/95
    "Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 hält der Senat sein Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrecht.

    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 aufgrund eines Ersuchens um Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts Bonn über die Auslegung der vorgenannten Richtlinie entschieden hat, ist vom Präsidenten des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf diese Entscheidung das Verfahren über das Ersuchen vom 21. März 1996 ausgesetzt worden.

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 hält der Senat sein Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrecht.

  • LAG München, 19.11.1997 - 7 Sa 302/96

    Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei

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  • LAG München, 14.10.1997 - 2 Sa 297/96

    Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei

    Dieser Rechtsprechung hat sich das BAG mittlerweile angeschlossen (BAG, Beschluss vom 17.7.1997, DB 1997, 1875 und BAG, Urteil vom 22.5.1997, EzA § 613a BGB Nr. 148 sowie vom 26.6.1997, Az.: 8 AZR 426/95), und es hat in der Entscheidung vom 19.11.1996 (DB 1997, 1036 ) zusätzlich festgestellt, dass bereits die Übernahme der Verpflichtung, die Arbeitnehmer eines Betriebs weiterzubeschäftigen, für eine Betriebsübernahme spricht.
  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 644/95

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Liegen dagegen solche Umstände vor, bedarf es auch keiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, wie sie nunmehr das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 21. März - 8 AZR 156/95 - (bisher nur veröffentlicht als Pressemitteilung vgl. DB 1996, 736, vgl. auch Vorlagebeschluss des ArbG Bonn vom 30. November 1995, 311) beschlossen hat.
  • LAG München, 14.10.1997 - 2 Sa 306/96

    (Teil)-Betriebsstillegung / (Teil)-Betriebsübergang; Widerspruch gegen Übergang

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  • LAG Köln, 02.10.1997 - 10 Sa 643/97

    Betriebsübergang, Kindertagesstätte eines neuen Trägers in gleichen Räumen

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  • LAG Hamm, 11.03.1998 - 2 Sa 1018/97

    Unwirksamkeit einer Kündigung; Soziale Rechtfertigung aus dringenden

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  • LAG München, 14.10.1997 - 2 Sa 288/96

    Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei

    Dieser Rechtsprechung hat sich das BAG mittlerweile angeschlossen (BAG, Beschluss vom 17.7.1997, DB 1997, 1875 und BAG, Urteil vom 22.5.1997, EzA § 613a BGB Nr. 148 sowie vom 26.6.1997, Az.: 8 AZR 426/95), und es hat in der Entscheidung vom 19.11.1996 (DB 1997, 1036 ) zusätzlich festgestellt, dass bereits die Übernahme der Verpflichtung, die Arbeitnehmer eines Betriebs weiterzubeschäftigen, für eine Betriebsübernahme spricht.
  • LAG Hessen, 26.02.1998 - 12 Sa 501/97

    Betriebsübergang; Abgrenzung Betriebsübergang und zeitweilige Betriebsstillegung

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  • LAG Köln, 08.01.1998 - 10 Sa 426/97

    Klage eines Arbeitnehmers gegen die Kündigung wegen eines Betriebsüberganges und

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